Gebühren, Steuern & Abgaben
Gebühren, Steuern & Abgaben
Steuern und Hebesätze gültig für das Jahr 2024:
Hebesätze der Realsteuern
Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) | 400 % |
Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, Bauland) | 495 % |
Gewerbesteuer | 410 % |
Zweitwohnungssteuer (wird nach der Jahresrohmiete berechnet) | 10 % |
Andere Abgaben
Wassergeld | 1,63 Euro/cbm + 7% MwSt. |
Abwassergebühren | 2,59 Euro/cbm |
Niederschlagswassergebühren | 0,39 Euro/m² |
Hundesteuer pro Ersthund | 54,00 Euro pro Jahr |
Hundesteuer pro Zweithund | 114,00 Euro pro Jahr |
Hundesteuer für jeden weiteren Hund | 168,00 Euro pro Jahr |
Gefährlicher Hund | 792,00 Euro pro Jahr |
Gebühren der Abfallbeseitigung und -verwertung gültig für das Jahr 2024:
Je angeschlossenes Grundstück 4,30 Euro monatliche Grundgebühr, zuzüglich einer monatlichen Grundgebühr für jedes aufstehende Müllgefäß in Höhe von:
1.100 Liter Gefäß (Container) | pro Monat | 12,70 Euro |
240 Liter Gefäß (grau) | pro Monat | 2,90 Euro |
120 Liter Gefäß (grau) | pro Monat | 2,90 Euro |
90 Liter Komposttonne (braun) | pro Monat | 2,90 Euro |
Das Rest- & Biomüllaufkommen wird nach Gewicht abgerechnet.
Restmüll kostet pro Kilogramm 0,32€ (mindestens jedoch [5 kg]), bei Gefäßen größer als 240 Liter [25kg]) und Biomüll 0,21€ (mindestens jedoch [5 kg]).
Die 240 Liter Papiertonne ist von einer monatlichen Grundgebühr befreit.
Auf Antrag kann ein Zuschuss für Kinder bis 3 Jahre (Windelgeldzuschuss) und für an Inkontinenz Erkrankte (auf Attest), mit Hauptwohnsitz in unserer Stadt gewährt werden. Die Formulare für diese Anträge finden sie hier.
Elektrogroßgeräte
Seit 24. März 2006 haben Sie die Möglichkeit, ihre Elektrogroßgeräte und Kühlschränke kostenlos an den Recyclinghöfen des Wetteraukreises abzugeben. Zusätzlich nimmt die Elektroentsorgungswerkstatt in Glauburg-Stockheim, Zum Hochbehälter 1, (Telefon 06041/260) kostenfrei Elektroaltgeräte an.
Elektrokleingeräte
Kleine Geräte, bei denen zwei Kantenlängen max. 30 cm betragen (z.B. Bügeleisen, Föne, Rasierapparate etc.) können Sie kostenlos auf allen Recyclinghöfen des Wetteraukreises und auf dem Abfallsammelplatz der Gemeinde abgeben.
Beachten Sie bitte, dass wegen einer Gesetzesänderung ab 1. Januar 2006 keine Abgabe von Elektrogeräten am Schadstoffmobil mehr möglich ist.
Sperrmüll
Falls Sie Sperrmüll zu beseitigen haben, rufen Sie bitte am Informationsschalter an (Tel. 06035/9699-0). Sie bekommen gleich einen Termin genannt, an dem das Sperrgut bei Ihnen abgeholt wird. Neben den Rest- und Biomüllabfällen wird der Sperrmüll seit Januar 2003 verwogen. Für die Abholung des Sperrmülls werden pro Kilogramm 0,32 €, jedoch mindestens 100 kg berechnet.
Abfallsammelplatz (Bauhof)
Annahme von Eisen und Metallen, Bauschutt, Korken und Styropor, Renovierungsabfällen und sperrigen Bauabfällen auf dem Bauhof in Ober-Florstadt.
Geöffnet alle 14 Tage samstags von 9.00 bis 11.00 Uhr.