IKZ zur gemeinsamen Beschaffung von Feuerwehrbedarf


20 Städte und Gemeinden und der Wetteraukreis kaufen ihren feuerwehrtechnischen Bedarf künftig gemeinsam ein. Sie sparen hierdurch Aufwand und Kosten und gewinnen gleichzeitig Qualität und Rechtssicherheit. Der Feuerwehrbedarf umfasst alle für die Aufgaben der Feuerwehr erforderlichen Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenstände. Mit der Einrichtung der „interkommunalen Beratungsstelle für den gemeinsamen Einkauf von feuerwehrtechnischem Bedarf“ entstehen in der Kreisverwaltung des Wetteraukreises die organisatorischen Voraussetzungen für diesen Verbund. An der Kooperation beteiligt sind die Städte und Gemeinden Altenstadt, Bad Vilbel, Büdingen, Echzell, Florstadt, Friedberg (Hessen), Gedern, Glauburg, Hirzenhain, Karben, Limeshain, Münzenberg, Nidda, Niddatal, Ober-Mörlen, Ortenberg, Ranstadt, Reichelsheim, Wölfersheim und Wöllstadt sowie der Wetteraukreis. Am Donnerstag haben die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen und des Kreises die öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterzeichnet.

 

Vorteil der zentralen interkommunalen Organisation des Einkaufs ist neben günstigeren Beschaffungspreisen, Rechtssicherheit und einheitlich hoher Ergebnisqualität die Einsparung von erheblichem Arbeitsaufwand in jeder einzelnen beteiligten Kommune. Auch wird hierdurch eine Entlastung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen von administrativen und bürokratischen Aufgaben ermöglicht. Die gemeinsame Beschaffung von Feuerwehrbedarf eröffnet darüber hinaus die Möglichkeit einer schrittweisen Synchronisierung und Standardisierung von Beschaffungsbedarfen der Kommunen. Die sich hieraus ergebenden Synergien können zusätzlich zur Wirtschaftlichkeit der kommunalen Aufgabenerfüllung beitragen. 

 

Initiatorin der interkommunalen Kooperation ist die Erste Stadträtin der Kreisstadt Friedberg (Hessen) Marion Götz. Unter ihrer Federführung sind in Zusammenarbeit mit dem Wetteraukreis und allen teilnehmenden Kommunen im vergangenen Jahr die notwendigen Vorbereitungen für die Gründung der interkommunalen Stelle getroffen und den kommunalen Gremien im Herbst 2023 zur Entscheidung vorgelegt worden. Diese haben ebenso wie der Kreistag des Wetteraukreises dem Vorhaben einstimmig zugestimmt.

 

Die interkommunale Beratungsstelle soll künftig folgende Aufgaben für die beteiligten Städte und Gemeinden übernehmen:

  • technisch/fachliche Beratung der Kommunen im Aufgabenfeld der Beschaffung von Feuerwehrbedarf
  • Marktrecherche über den Stand der Technik des Feuerwehrbedarfs
  • Bedarfserfassung und Bündelung der artgleichen anstehenden Beschaffungen und Koordinierung der interkommunalen Beschaffungsvorgänge
  • redaktionelle Erstellung der Leistungsverzeichnisse
  • Durchführung der erforderlichen Abstimmungen mit der Zentralen Vergabestelle des Kreises für die artgleichen interkommunalen Beschaffungsgüter im Aufga­ben­bereich der Feuerwehr
  • Funktion der Schnittstelle zur Zentralen Vergabestelle des Kreises, die die o.g. Vergabeverfahren im Rahmen dieser öffentlich-rechtlichen Vereinbarung durchführt, und zu den Kommunen
  • fachliche Angebotsauswertungen
  • Begleitung der Projektverläufe wie z.B. Baubesprechungen und Abstimmungen mit den Verfahrensbeteiligten während des Beschaffungsvorgangs

 

Die an der Kooperation teilnehmenden Kommunen können die Leistungen ganz oder teilweise in Anspruch nehmen.

 

Der Wetteraukreis hat seine Bereitschaft erklärt, die interkommunale Beratungsstelle in seiner Verwaltung einzurichten. Dort wird sie der Fachstelle Brand- und Katastrophenschutz angegliedert. Dies bringt verschiedene Vorteile für die Kommunen mit sich, da dort von Amts wegen ohnehin bestimmte Beschaffungsanträge der Kommunen (z.B. für förderfähige Feuerwehrfahrzeuge nach der Brandschutzförderrichtlinie des Landes) gebündelt und mit deren Stellungnahme an das Hessische Ministerium des Innern übermittelt werden müssen. Zudem sind hierdurch kurze Wege für die zahlreich notwendigen Abstimmungen und Veranlassungen in der Zusammenarbeit mit der Vergabestelle des Wetteraukreises gewährleistet. Die Personal- und Sachkosten der interkommunalen Stelle werden nach einem vereinbarten Finanzierungsschlüssel auf die Städte und Gemeinden aufgeteilt.

 

Der bevorstehenden Gründung der interkommunalen Beratungsstelle ist in den Jahren 2021 – 2023 ein von der Ersten Stadträtin der Stadt Friedberg (Hessen) initiiertes kreisweites interkommunales Projekt vorangegangen, in dessen Rahmen bereits drei interkommunale Beschaffungsverfahren erfolgreich abgeschlossen werden konnten:

  • 2021/22 haben 20 Städte und Gemeinden beim Einkauf von 262 Systemtrennern in einem europaweiten Verfahren Einsparungen von rd. 30 % gegenüber einem Alleineinkauf erzielen können. Dies entsprach einer Kostenersparnis von fast 200.000 €.
  • 2022 haben 14 Städte und Gemeinden und der Wetteraukreis beim gemeinsamen Einkauf von 19 Sonderhängern Strom für ihre Feuerwehren rd. 20 Prozent der Kosten eingespart, die bei einer Alleinbeschaffung für sie entstanden wären.
  • 2023 haben 21 Wetterauer Kommunen Schutz- und Dienstkleidung für ihre Feuerwehren eingekauft. Seit August 2023 ordern diese Städte und Gemeinden und ihre Feuerwehren nun ihre Bestellungen aus einem gemeinsamen Leistungskatalog mit 70 Artikeln, der alle Bedarfsgegenstände von den Schuhen bis zum Helm umfasst. Auch hier wirkte sich der gemeinsame Einkauf wiederum positiv auf die Kassen der Kommunen aus. So konnte neben der Einsparung von erheblichem Verwaltungsaufwand in den Städten und Gemeinden eine Kostenersparnis von rd. 165.000 € über den Vertragszeitraum eines Jahres mit Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr erzielt werden; dies entspricht rd. 15 % der Kosten eines Alleineinkaufs.

 

Erste Stadträtin Marion Götz freut sich gemeinsam mit den teilnehmenden Kommunen und dem Wetteraukreis über den erfolgreichen Abschluss der interkommunalen Ausschreibungen und des IKZ-Projekts. „Ein Dank geht an alle Mitwirkenden der teilnehmenden Städte und Gemeinden, den Fachdienstleiter Gesundheit und Gefahrenabwehr des Wetteraukreises Jürgen Nickel, Kreisbrandinspektor Lars Henrich und Kreisbrandmeister Leon Gierhardt sowie an die Vergabestelle des Wetteraukreises für ihre engagierte und qualifizierte Unterstützung unseres Projekts“, so Götz abschließend. 


Stellvertretend für die am interkommunalen Projekt beteiligten
20 Städte und Gemeinden und den Wetteraukreis

Ansprechpartnerin:

Erste Stadträtin Marion Götz
Kreisstadt Friedberg (Hessen)

Telefon:

06031/88 – 244

E-Mail:

marion.goetz@friedberg-hessen.de

Datum:            

22.2.2024