Einsammlung Grünabfälle im Stadtgebiet Florstadt
Unter § 5 Getrennte Einsammlung von Abfällen zur Verwertung und sperrigen Abfällen im Holsystem, Abs. 8, ist die Sammlung des Grünabfalls wie folgt geregelt:
(8) Zur Einsammlung der in Abs. 1 Buchst. d) genannten sperrigen Gartenabfälle veranstaltet die Stadt 5 x jährlich eine besondere Abfuhr. Die sperrigen Gartenabfälle, die nicht als kompostierbare Küchen- und Gartenabfälle in den dafür vorgesehenen Gefäßen gesammelt und zur Abfuhr bereitgehalten werden können, sind an den dafür vorgesehenen Abfuhrtagen wie sperrige Abfälle - gebündelt mit verrottbaren Kordeln - vom Benutzungspflichtigen zur Abfuhr bereitzustellen unter Beachtung der weiteren Regelungen dieser Satzung. Die Bereitstellung in Kartonagen, Plastiksäcken, Netzen sowie mit nicht verrottbaren Kordeln verschnürte Bündel ist nicht erlaubt. Sperrige Gartenabfälle sowie Weihnachtsbäume sind auf eine maximale Länge von 1,20 m zu kürzen und dürfen maximal 35 Kilogramm wiegen. Äste mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm, Wurzelstöcke, Baumstümpfe sowie Weihnachtsbäume mit Ballen sind von der Sammlung ausgeschlossen.
Die Papier-Grünabfallsäcke können weiterhin genutzt werden.
Wir bitten dies zu beachten. Kartonnagen werden nicht mehr mitgenommen!
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Umwelt und Natur
Christine Schuh