Bauleitplanung der Stadt Florstadt – Stadtteil Stammheim Bebauungsplan „Außenbereich Waldhof“


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Florstadt hat in ihrer Sitzung am 28.06.2023 ergänzt durch den Beschluss vom 17.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Außenbereich Waldhof“ beschlossen.

Die Beschlussfassungen zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Mit dem Bebauungsplan soll die Ergänzung der im Außenbereich privilegierten Landwirtschaft durch verschiedene Nutzungen planungsrechtlich gesichert werden. Damit soll eine zeitgemäße Weiterentwicklung ermöglicht werden. Geplant sind diverse Freizeitangebote (Café für Wandernde, Radfahrende, Wohnmobilstandplätze, Pferdeunterstellung usw.).

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Ziele und Zwecke der Planung findet bis einschließlich 09.08.2024 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Stadt Florstadt, Zimmer 25 statt. Die Planungsunterlagen können auf dem Bauleitplanungsportal Hessen (bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan) über die Homepage der Stadt Florstadt bzw. direkt unter www.florstadt.de unter „Rathaus & Politik“ „Aktuelles“ und „Bebauungspläne im Verfahren“ eingesehen und heruntergeladen werden.

Äußerungen zur Planung können während der o.g. Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Der Geltungsbereich geht aus der nachstehenden unmaßstäblichen Übersichtskarte (gestrichelt umrandeter Bereich) hervor.

Gleichzeitig werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, gem. § 4 Abs. 1 BauGB von der Planung unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

Florstadt, den 24.06.2024

Der Magistrat der Stadt Florstadt

Unger, Bürgermeister