Bekanntmachungen

Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung

Veröffentlicht: 17.07.2026
Nachrücker für die Stadtverordnetenversammlung
Herr Joachim Gutermuth (SPD) hat sein Mandat als Stadtverordneter niedergelegt.

Gemäß § 34 Abs. 1 und 3 des Hess. Kommunalwahlgesetzes (KWG) werden die Be-werber der Stadtverordnetenversammlung mit den nächsthöheren Stimmanteilen als Nachrücker berufen.

Dies ist vom Wahlvorschlag der SPD für die Stadtverordnetenversammlung

  Frau Elke Wolf, Fußhain 28, 61197 Florstadt

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte der Stadt Florstadt binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. 
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Wahlleiter für die Kommu-nalwahl, Freiherr-vom-Stein-Str. 1, 61197 Florstadt, einzureichen.

Florstadt, den 17.07.2026

Benjamin Naumann, Wahlleiter

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