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Haushaltslage der Stadt Florstadt: Fakten statt verkürzter Darstellung

Veröffentlicht: 10.07.2026
Stadt ordnet aktuelle Diskussion um Grundsteuer B und Haushalt sachlich ein – Bürgerversammlung am 8. Oktober 2026

Florstadt. Die jüngste Pressemitteilung der SPD-Fraktion zur Haushaltslage der Stadt Florstadt vermittelt den Eindruck, die aktuelle finanzielle Situation sei im Wesentlichen Folge eines politischen Kurswechsels seit dem Bürgermeisterwechsel im August 2024. Diese Darstellung greift aus Sicht der Stadt Florstadt deutlich zu kurz.

Die Stadt Florstadt nimmt die aktuelle öffentliche Diskussion zur Haushaltslage und zur beschlossenen Erhöhung der Grundsteuer B zum Anlass, zentrale Punkte sachlich einzuordnen. Ziel ist es nicht, politische Schuldzuweisungen zu formulieren. Ziel ist es, die finanzielle Lage der Stadt verständlich, nachvollziehbar und anhand konkreter Fakten darzustellen.

Richtig ist: Die Stadt Florstadt steht – wie viele hessische Kommunen – unter erheblichem finanziellem Druck. Steigende Kreis- und Schulumlage, höhere Personal-, Energie- und Sachkosten sowie eine insgesamt unzureichende Finanzausstattung der Kommunen belasten den Haushalt seit Jahren. Allein die Kreis- und Schulumlage ist seit 2021 um rund 3,3 Millionen Euro gestiegen.

Diese Entwicklung war nicht neu. Sie war auch nicht erst seit dem Bürgermeisterwechsel im August 2024 erkennbar. In der letzten öffentlichen Sitzung der Stadtverordnetenversammlung wurde durch den ehemaligen Bürgermeister bestätigt, dass die schwierige finanzielle Entwicklung bekannt war. Genau deshalb ist die entscheidende Frage nicht, ob es äußere Belastungen gibt. Die entscheidende Frage ist vielmehr, wie diese Belastungen in den vergangenen Jahren im Haushalt abgebildet und finanziert wurden.

Die aktuelle Lücke ist konkret bezifferbar

Der Haushaltsentwurf 2025 weist ein Defizit von rund 1,6 Millionen Euro aus. Für das Haushaltsjahr 2026 bestand im Finanzhaushalt zunächst eine Finanzierungslücke von rund 1,3 Millionen Euro. Bereits im Frühjahr wurde öffentlich erläutert, dass eine vollständige Schließung dieser Lücke allein über die Grundsteuer B rechnerisch eine deutlich höhere Anhebung erforderlich gemacht hätte. Dies war ausdrücklich nicht das Ziel der Verwaltung.

Deshalb wurden vor der Beschlussfassung andere Möglichkeiten geprüft und genutzt. Dazu gehörten Einsparungen, die kritische Überprüfung von Investitionen sowie die Abrechnung von Altprojekten. Durch die Abrechnung von Altprojekten bei der Hessischen Landgesellschaft konnte für 2026 ein einmaliger positiver Effekt von rund 1,2 Millionen Euro erzielt werden. Ohne solche Maßnahmen wäre die Belastung für die Bürger deutlich höher ausgefallen.

Die jetzt beschlossene Anhebung der Grundsteuer B von 495 auf 745 Prozentpunkte entspricht einer Erhöhung um 250 Prozentpunkte. Nach der bisherigen Berechnung führen 100 Prozentpunkte Grundsteuer B zu rund 400.000 Euro Mehreinnahmen. Die Anhebung dient damit der Schließung einer konkreten Finanzierungslücke und ist Teil eines umfassenden Konsolidierungspakets.

Es geht nicht um eine „Zwischenfinanzierung“, sondern um strukturelle Haushaltsprobleme

In der Diskussion wurde von einer zeitlich begrenzten „Zwischenfinanzierung“ gesprochen. Diese Formulierung klingt auf den ersten Blick nachvollziehbar, beschreibt die kommunale Haushaltslage jedoch nur unvollständig.

Ein kommunaler Haushalt kann strukturelle Defizite nicht dauerhaft überbrücken, ohne dass daraus spätere Belastungen entstehen. Wenn laufende Ausgaben, Abschreibungen, Zins- und Tilgungsleistungen oder Rückstellungen nicht vollständig berücksichtigt werden, verschwinden diese Verpflichtungen nicht. Sie werden lediglich in die Zukunft verschoben.

Nach derzeitigem Kenntnisstand bestehen in Florstadt mehrere solcher Belastungsblöcke. So sind unter anderem Anlagen im Bau in Höhe von rund 15,5 Millionen Euro vorhanden. Mit der Aktivierung dieser Anlagen entstehen zusätzliche jährliche Abschreibungen von rund 400.000 Euro. Teilweise hätten solche Effekte bereits in Vorjahren stärker berücksichtigt werden müssen.

Hinzu kommen Rückstellungen für Resturlaub und Überstunden in einer Größenordnung von rund 350.000 Euro. Auch diese Verpflichtungen belasten den Haushalt unabhängig davon, wann sie bilanziell vollständig erfasst werden.

Investitionen wurden überprüft, um Belastungen zu begrenzen

Der Vorwurf, durch das Stoppen oder Neubewerten von Projekten seien zusätzliche Belastungen entstanden, greift ebenfalls zu kurz. Tatsächlich wurden Investitionen überprüft, verschoben oder reduziert, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern und die Belastung der Bürger so gering wie möglich zu halten.

Kreditfinanzierte Investitionen schaffen nicht automatisch neue Einnahmen. Sie führen zunächst zu Zins-, Tilgungs- und Folgekosten. Wenn Investitionen über Kredite finanziert werden, Projekte aber nicht oder erst deutlich später umgesetzt werden, entsteht kein nachhaltiger Haushaltsspielraum. Vielmehr bleiben langfristige Verpflichtungen bestehen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand bestand zum 31. Dezember 2025 eine Überfinanzierung aus Investitionskrediten von rund 1,3 Millionen Euro. Hintergrund ist insbesondere das Jahr 2022, in dem rund 3,38 Millionen Euro mehr an Investitionskrediten aufgenommen wurden, als möglich gewesen wäre. Solche Sachverhalte müssen aufgearbeitet und haushaltsrechtlich berichtigt werden.

Auch Gebührenhaushalte müssen ehrlich betrachtet werden

Ein weiterer wichtiger Punkt betrifft die Gebührenhaushalte. Gebühren müssen regelmäßig kalkuliert werden, damit die jeweiligen Bereiche möglichst verursachungsgerecht finanziert werden. Erfolgt dies über längere Zeit nicht oder nicht ausreichend, entstehen Defizite, die am Ende den allgemeinen Haushalt belasten.

Im Bereich Wassergebühren wird für die Jahre 2019 bis 2025 derzeit von einer Unterdeckung von voraussichtlich rund 1,2 Millionen Euro ausgegangen. Das bedeutet: Kosten, die eigentlich verursachungsgerecht über Gebührenhaushalte hätten gedeckt werden müssen, belasten letztlich den Gesamthaushalt und damit alle Steuerzahler.

Deshalb ist es notwendig, auch diese Bereiche sauber aufzuarbeiten und künftig regelmäßiger sowie transparenter zu kalkulieren. Womit durch die Beauftragung einer externen Firma im Mai 2026 bereits begonnen wurde.

Jahresabschlüsse müssen belastbar sein

Kritisiert wurde außerdem, dass für die Jahre 2024 und 2025 noch keine festgestellten Jahresabschlüsse vorliegen. Auch hierzu ist eine sachliche Einordnung erforderlich.

Die Stadt Florstadt arbeitet innerhalb der Gemeinschaftskasse Wetterau bei der Anlagenbuchhaltung mit einem besonderen Verfahren. Investitionen müssen aufwendig zugeordnet, bewertet und aufgelöst werden. Das verursacht erheblichen Bearbeitungsaufwand. Hinzu kommt die bereits erwähnte aufwendige Auflösung der Anlagen im Bau von rund 15,5 Mio. Euro aus Vorjahren.

Für eine solide Haushaltsplanung reichen vorläufige Zahlen allein nicht aus. Vorläufige Jahresergebnisse können eine Arbeitsgrundlage sein, ersetzen aber keinen geprüften und festgestellten Jahresabschluss. Gerade weil die finanzielle Lage ernst ist, müssen die Zahlen sauber, nachvollziehbar und belastbar sein.

Die Verwaltung arbeitet daher daran, offene Buchungen, bilanzielle Vorgänge und Versäumnisse aus Vorjahren aufzuarbeiten. Ziel ist es, mit den Jahresabschlüssen 2024 und 2025 eine verlässliche Grundlage für die künftige Finanzplanung zu schaffen.

Grundsteuererhöhung war kein erster, sondern ein letzter Schritt

Die Anhebung der Grundsteuer B wurde nicht leichtfertig beschlossen. Sie ist für Eigentümer unmittelbar spürbar und kann über Nebenkosten auch Mieter belasten. Das ist der Stadt bewusst.

Gerade deshalb wurden zuvor andere Möglichkeiten geprüft und genutzt. Einsparungen, Investitionsprüfungen und einmalige Erträge konnten die notwendige

Erhöhung begrenzen. Ohne diese Maßnahmen wäre eine noch deutlich stärkere Anpassung erforderlich gewesen.

Die Grundsteuer B wurde in Florstadt zuletzt zum Jahr 2022 auf 495 Prozentpunkte angehoben. Seitdem blieb der Hebesatz unverändert. Die nun beschlossene Erhöhung auf 745 Prozentpunkte ist damit die erste Anpassung seit vier Jahren.

Bürgermeister Daniel Imbescheid und Finanzchef Mark Sellnau erklären dazu:

„Unser Ziel ist nicht, eine politische Debatte über Schuldfragen zu führen. Unser Ziel ist, die finanzielle Lage der Stadt Florstadt vollständig und verständlich darzustellen. Die Probleme sind nicht über Nacht entstanden. Sie müssen jetzt aber vollständig aufgearbeitet und verantwortungsvoll gelöst werden. Nur auf der Grundlage ehrlicher Zahlen können wir Florstadt finanziell wieder auf ein solides Fundament stellen.“

Bürgerversammlung am 8. Oktober

Um die Bürger umfassend und transparent zu informieren, lädt die Stadt Florstadt am Donnerstag, 8. Oktober 2026, um 18:00 Uhr, im BGH Nieder-Florstadt, zu einer Bürgerversammlung ein. Im Mittelpunkt steht die Haushaltslage der Stadt Florstadt.

Im Rahmen der Veranstaltung soll die finanzielle Situation ausführlich erläutert werden. Dabei werden die wesentlichen Ursachen der aktuellen Haushaltslage, die Entwicklung der vergangenen Jahre sowie notwendige Schritte zur Haushaltskonsolidierung dargestellt. Auch die Erhöhung der Grundsteuer B wird dabei verständlich eingeordnet.

Die Stadt Florstadt wird die Bürger auch weiterhin offen über die Haushaltslage informieren. Klar ist: Die aktuelle Situation ist nicht das Ergebnis einzelner Entscheidungen der vergangenen Monate. Sie ist das Ergebnis einer Entwicklung der vergangenen Jahre. Jetzt geht es darum, diese Entwicklung transparent aufzuarbeiten, belastbare Strukturen zu schaffen und die dauerhafte Handlungsfähigkeit der Stadt zu sichern.

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