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Benötigte Unterlagen

  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Digitales biometrisches Passfoto
  • Ggf. Geburtsurkunde
  • Ggf. Nachweis über Namensänderungen (z. B. Heiratsurkunde)

Für Kinder unter 16 Jahren zusätzlich

  • Persönliche Anwesenheit des Kindes
  • Zustimmung der Sorgeberechtigten
  • Bei Abwesenheit eines Elternteils: Einverständniserklärung und Ausweiskopie

Gebühren

  • Unter 24 Jahre: 22,80 € (Gültigkeit: 6 Jahre)
  • Ab 24 Jahre: 37,00 € (Gültigkeit: 10 Jahre)
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
  • Digitales Passfoto vor Ort: 8,00 €
  • Versand an die Wohnadresse: 15,00 € (optional)

Zusätzliche Gebühren können entstehen, wenn die Beantragung nicht am Hauptwohnsitz erfolgt.

Hinweise

  • Bei der Antragstellung werden Fingerabdrücke gespeichert (ausgenommen Kinder unter 6 Jahren).
  • Die Online-Ausweisfunktion ist automatisch aktiviert und kann ab dem 16. Lebensjahr genutzt werden.
  • Mit einem gültigen Personalausweis können Sie in alle EU-Länder sowie nach Island, Liechtenstein, Norwegen und in die Schweiz reisen.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Antragstellung
  • Bei Kindern und Jugendlichen: Anwesenheit des Kindes sowie Zustimmung der Sorgeberechtigten

Benötigte Unterlagen

  • Digitales biometrisches Passfoto
  • Bisheriger Reisepass oder Personalausweis (falls vorhanden)
  • Ggf. Geburtsurkunde
  • Ggf. Nachweise zur Namensführung (z. B. Heiratsurkunde)

Für Kinder unter 18 Jahren zusätzlich

  • Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
  • Ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils
  • Bei Alleinsorge: Sorgerechtsnachweis

Gebühren

Bei Beantragung außerhalb des Hauptwohnsitzes können zusätzliche Gebühren anfallen.

Gültigkeit

  • Bis 24 Jahre: 6 Jahre
  • Ab 24 Jahren: 10 Jahre

Hinweise

  • Für die Antragstellung werden Fingerabdrücke erfasst (Kinder unter 6 Jahren ausgenommen).
  • Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Für Kinder wird ein regulärer Reisepass beantragt.
  • Ein noch gültiger Kinderreisepass kann bis zum Ablauf weiterverwendet werden, sofern das Foto die Identifizierung noch zulässt.
  • Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich nach persönlicher Vorsprache.
  • Der Reisepass kann persönlich abgeholt oder gegen Gebühr an die Wohnadresse versandt werden.

Wenn Sie eine Wohnung beziehen oder innerhalb Deutschlands umziehen, müssen Sie Ihren neuen Wohnsitz bei der Meldebehörde anmelden.

Frist

Die Anmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug erfolgen.

Wichtig: Eine verspätete Anmeldung kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Wohnungsgeberbestätigung (vom Vermieter bzw. Eigentümer)

Je nach Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein, z. B.:

  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person
  • Betreuerausweis oder Vollmacht bei betreuten Personen
  • Nachweise zum Familienstand (z. B. Heiratsurkunde)

Wer muss die Anmeldung vornehmen?

  • Erwachsene melden sich selbst an.
  • Für Kinder unter 16 Jahren erfolgt die Anmeldung durch die Sorgeberechtigten.
  • Eine Anmeldung durch eine bevollmächtigte Person ist möglich.

Eine Abmeldung ist nur erforderlich, wenn Sie

  • ins Ausland ziehen oder
  • eine Nebenwohnung aufgeben.

Wichtig: Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands müssen Sie sich nicht abmelden. Die Anmeldung am neuen Wohnort genügt.

Frist

  • Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug erfolgen.
  • Sie können die Abmeldung bereits eine Woche vor dem Auszug vornehmen.

Benötigte Unterlagen

  • Wohnungsgeberbestätigung

Hinweise

  • Für Personen unter 16 Jahren erfolgt die Abmeldung durch die Sorgeberechtigten.
  • Zuständig ist die Meldebehörde Ihres bisherigen Wohnortes.

Ein Führungszeugnis bescheinigt, ob Eintragungen im Bundeszentralregister vorhanden sind. Es wird häufig von Arbeitgebern, Behörden oder Vereinen verlangt.

Arten von Führungszeugnissen

  • Einfaches Führungszeugnis (z. B. für Arbeitgeber)
  • Erweitertes Führungszeugnis (z. B. für Tätigkeiten mit Kindern, Jugendlichen oder pflegebedürftigen Personen)
  • Behördliches Führungszeugnis (wird direkt an die anfordernde Behörde gesendet)
  • Europäisches Führungszeugnis (für Personen mit deutscher und weiterer EU-/britischer Staatsangehörigkeit)

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis, eID-Karte oder Aufenthaltstitel
  • Alternativ: Reisepass
  • Gegebenenfalls Nachweis über den Verwendungszweck (z. B. Aufforderung des Arbeitgebers für ein erweitertes Führungszeugnis)

Gebühren

  • 13,00 €

In bestimmten Fällen ist eine Gebührenbefreiung oder -ermäßigung möglich.

Hinweise

  • Das Führungszeugnis kann für private oder behördliche Zwecke beantragt werden.
  • Für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich wird in der Regel ein erweitertes Führungszeugnis benötigt.
  • Behördliche Führungszeugnisse werden direkt an die entsprechende Behörde übermittelt.

Online-Antrag

Das Führungszeugnis kann auch online über das Bundesamt für Justiz beantragt werden.

Ein Kirchenaustritt muss in Hessen bei der Stadt oder Gemeinde erfolgen.

Ein Kircheneintritt oder Kirchenwiedereintritt ist bei der zuständigen Kirchengemeinde zu erklären.

Gebühren

Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 30,00 Euro.

Sie können der Weitergabe Ihrer persönlichen Daten aus dem Melderegister widersprechen. Nach Ihrem Widerspruch dürfen Ihre Daten für bestimmte Zwecke nicht mehr übermittelt werden.

Der Widerspruch ist kostenlos und gilt bis zu seinem Widerruf.

Wogegen können Sie widersprechen?

Wahlen und Abstimmungen

Verhindert die Weitergabe Ihrer Daten an:

  • Parteien
  • Wählergruppen
  • Träger von Wahlvorschlägen

Werbung und Adresshandel

Verhindert die Nutzung Ihrer Meldedaten für:

  • Werbezwecke
  • Adresshandel

Religionsgemeinschaften

Verhindert die Übermittlung bestimmter Daten an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, soweit gesetzlich zulässig.

Alters- und Ehejubiläen

Verhindert die Weitergabe Ihrer Daten an:

  • Presse
  • Rundfunk
  • Mandatsträger

im Zusammenhang mit Alters- oder Ehejubiläen.

Adressbuchverlage

Verhindert die Aufnahme Ihrer Daten in Adressbücher.

Freiwilliger Wehrdienst

Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit können der Datenübermittlung an die Bundeswehr zur Zusendung von Informationsmaterial widersprechen.

Voraussetzungen

  • Sie sind mit Haupt- oder alleiniger Wohnung in Florstadt gemeldet.

Zuständige Stelle

  • Bürgerbüro / Meldebehörde Ihres Wohnortes

Hinweise

  • Für den Widerspruch müssen keine Gründe angegeben werden.
  • Der Widerspruch kann jederzeit eingereicht werden.
  • Bereits eingetragene Auskunfts- oder Übermittlungssperren bleiben bestehen.

Wer in Hessen angeln möchte, benötigt einen gültigen Fischereischein. Diesen können Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde beantragen oder verlängern lassen.

Wichtig: Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie in den meisten Fällen einen Fischereierlaubnisschein des Gewässerinhabers bzw. Fischereipächters.

Voraussetzungen

  • Erfolgreich abgelegte Fischerprüfung in Hessen oder eine anerkannte Fischerprüfung eines anderen Bundeslandes
  • Alternativ bestimmte anerkannte Ausbildungen oder Nachweise im Bereich Fischerei

Benötigte Unterlagen

  • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung oder anderer anerkannter Qualifikationen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aktuelles Passfoto

Gebühren

 

Die Stadt kann Kopien von Dokumenten sowie Unterschriften amtlich beglaubigen. Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie mit dem Original übereinstimmt oder dass eine Unterschrift echt ist.

Was kann beglaubigt werden?

  • Kopien von Dokumenten
  • Abschriften und Ausdrucke
  • Unterschriften und Handzeichen zur Vorlage bei Behörden oder anderen gesetzlich vorgesehenen Stellen

Benötigte Unterlagen

Für Dokumentenbeglaubigungen

  • Originaldokument
  • Zu beglaubigende Kopie (falls vorhanden)

Für Unterschriftsbeglaubigungen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Das zu unterschreibende Dokument

Wichtig: Die Unterschrift muss in der Regel vor Ort geleistet werden.

Gebühren

Beglaubigungen sind gebührenpflichtig.

Die genaue Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der Beglaubigung. Auskunft erhalten Sie im Bürgerbüro.

Hinweise

  • Für die Verwendung von Dokumenten im Ausland ist häufig eine Apostille oder Legalisation erforderlich. Eine einfache Beglaubigung reicht in diesen Fällen meist nicht aus.
  • Nicht alle Dokumente können von der Stadt beglaubigt werden. Bestimmte Urkunden dürfen ausschließlich von den zuständigen Fachbehörden oder Notaren beglaubigt werden.

Ändern sich Ihre persönlichen Daten, müssen Sie dies der Zulassungsbehörde mitteilen. Dazu gehören insbesondere:

  • Namensänderungen (z. B. nach Heirat oder Scheidung)
  • Adressänderungen innerhalb desselben Zulassungsbezirks bzw. Landkreises. Bei einem Umzug in einen anderen Landkreis oder eine andere kreisfreie Stadt muss das Fahrzeug bei der dort zuständigen Zulassungsbehörde umgemeldet werden.

 

Wichtig: Die Ummeldung beim Einwohnermeldeamt muss bereits erfolgt sein, bevor die Fahrzeugpapiere geändert werden können.

Benötigte Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)*
  • Personalausweis oder Reisepass

Bei Firmen zusätzlich:

  • Gewerbeanmeldung
  • ggf. Handelsregisterauszug

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Eine Meldebescheinigung dient als Nachweis Ihres Wohnsitzes. Sie wird von der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt und wird beispielsweise für Eheschließungen, Behördenangelegenheiten oder Konsulate benötigt.

Beantragung

Die Meldebescheinigung kann persönlich im Bürgerbüro oder online beantragt werden. Alternativ ist die Beantragung durch eine bevollmächtigte Person möglich.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Vollmacht bei Beantragung durch eine andere Person

Gebühren

  • Meldebescheinigung: 10,00 €
  • Elektronische Meldebescheinigung: kostenfrei
  • Bei Online-Anträgen können zusätzliche Versandkosten anfallen.

Gebührenfrei ist die Meldebescheinigung in bestimmten Fällen, z. B. zur Vorlage beim Sozialamt oder bei der Unterhaltsvorschuss- bzw. Kindergeldstelle.

Hinweise

  • Erweiterte Meldebescheinigungen mit zusätzlichen Daten können auf Antrag ausgestellt werden.
  • Wenn keine persönliche Vorsprache möglich ist, kann die Bescheinigung mit Vollmacht beantragt oder per Post zugestellt werden.

Die Lebensbescheinigung dient als Nachweis, dass Sie noch leben und weiterhin Anspruch auf Ihre Rente haben. Sie wird von Rentenversicherungsträgern regelmäßig angefordert.

Nachweismöglichkeiten

  • Bestätigung eines Formulars durch eine Behörde oder andere berechtigte Stelle
  • Digitaler Lebensnachweis über das dafür vorgesehene Online-Verfahren

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ausgefülltes Formular der Rentenversicherung (falls vorhanden)

Gebühren

  • Für die gesetzliche Rentenversicherung in der Regel kostenfrei
  • Für ausländische Rentenversicherungsträger oder private Versicherungen können Gebühren anfallen

Bearbeitungszeit

Die Bestätigung erfolgt bei persönlicher Vorsprache in der Regel sofort.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister enthält Eintragungen über bestimmte gewerberechtliche Verstöße und wird häufig für Genehmigungs- oder Erlaubnisverfahren benötigt.

Arten der Auskunft

  • Für private Zwecke – die Auskunft wird Ihnen direkt zugesandt.
  • Zur Vorlage bei einer Behörde – die Auskunft wird direkt an die angegebene Behörde übermittelt.

Benötigte Unterlagen

Für Privatpersonen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung

Für Unternehmen

  • Personalausweis oder Reisepass des gesetzlichen Vertreters
  • Bei Reisepass zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Handelsregisterauszug

Bei Vorlage bei einer Behörde zusätzlich

  • Name und Anschrift der Behörde
  • Verwendungszweck oder Aktenzeichen

Gebühren

  • 13,00 €

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitung durch das Bundesamt für Justiz dauert in der Regel weniger als eine Woche. Durch den Postversand kann es zu Verzögerungen kommen.

Ein vorläufiger Personalausweis wird ausgestellt, wenn Sie kurzfristig ein gültiges Ausweisdokument benötigen und die Ausstellung eines regulären Personalausweises nicht abgewartet werden kann.

Wichtig: Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig und muss bei Erhalt des regulären Personalausweises zurückgegeben werden.

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Wohnsitz in Deutschland
  • Kein gültiger Personalausweis vorhanden
  • Dringender Bedarf an einem Ausweisdokument

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto
  • Alter Personalausweis oder Reisepass
  • Ggf. Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde

Für Kinder unter 16 Jahren zusätzlich

  • Ggf. Zustimmung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten
  • Bei Alleinsorge: Sorgerechtsnachweis

Gebühren

  • Vorläufiger Personalausweis: 10,00 €
  • Passfoto vor Ort (sofern verfügbar): 8,00 €

Zusätzliche Gebühren können bei einer Beantragung außerhalb des Hauptwohnsitzes entstehen.

Hinweise

  • Der vorläufige Personalausweis dient ausschließlich als Übergangslösung bis zur Ausstellung des regulären Personalausweises.
  • Ob das Dokument für Ihre geplante Reise ausreicht, sollten Sie vorab bei den Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes prüfen.

Ein vorläufiger Reisepass kann ausgestellt werden, wenn Sie kurzfristig ein Reisedokument benötigen und die Ausstellung eines regulären Reisepasses nicht mehr rechtzeitig möglich ist.

Wichtig: Die Dringlichkeit muss bei der Antragstellung nachgewiesen werden. Der vorläufige Reisepass wird in der Regel sofort ausgestellt.

Benötigte Unterlagen

  • Biometrisches Passfoto
  • Personalausweis oder bisheriger Reisepass
  • Ggf. Geburts- oder Heiratsurkunde
  • Nachweis der Dringlichkeit (z. B. Flugticket oder Reiseunterlagen)

Gebühren

  • Vorläufiger Reisepass: 26,00 €

Zusätzliche Gebühren können bei einer Beantragung außerhalb des Hauptwohnsitzes oder im Ausland anfallen.

Hinweise

  • Der vorläufige Reisepass enthält keinen Chip und keine Fingerabdrücke.
  • Nicht alle Länder erkennen den vorläufigen Reisepass für die visumfreie Einreise an.
  • Informieren Sie sich vor Reiseantritt über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.
  • Namensänderungen können nach Ausstellung nicht mehr eingetragen werden.
  • Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss umgehend gemeldet werden.

Öffnungszeiten

Montag

Nach Terminvereinbarung

Dienstag

08:00 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Nach Terminvereinbarung

Donnerstag

08:00 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

Nach Terminvereinbarung

Montags, mittwochs und freitags können Sie die Verwaltung mit Terminen besuchen.

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