Abfall: Sperrmüll
Leistungsbeschreibung
Sperrmüll sind feste Abfälle, die wegen ihrer Größe oder ihres Gewichts nicht in die vorgeschriebenen Sammelbehälter gefüllt werden dürfen und die deshalb getrennt vom übrigen Hausmüll gesammelt und transportiert werden.
Spezielle Hinweise für - Stadt FlorstadtFür die Abholung von Sperrmüll gibt es festgelegte Termine. Bitte melden Sie sich hierzu bei der Stadtverwaltung unter der 06035-96990
Die Abfuhr ist vorgesehen für sperrigen Hausrat aus privaten Haushalten, wie z.B. für alte Sofas, Sessel, Schränke, Betten, Matratzen, Tische und Teppiche. Sperrig sind all die Gegenstände, die nicht in eine 120L Abfalltonne (Restmülltonne) hineinpassen.
Kleinteile entsorgen Sie bitte über die Restmülltonne!
Bei sperrigem Material, das kein Hausrat ist, wie z.B. Türen (ohne Glas), Balken, Bretter, Zäune, gilt, dass dieses Material nur mitgenommen wird, wenn es von Wohngrundstücken stammt und die Bauarbeiten in Eigenhilfe erfolgt sind.
Bretter sind auf eine Länge von maximal 2,00 m zu kürzen.
Nicht mitgenommen werden: alle Elektrogeräte wie Waschmaschinen, Spülmaschinen, Elektroherde, Fernseher, Computer, Monitore, Tiefkühltruhen, Radios etc. All diese Geräte können kostenlos bei den verschiedenen Recyclinghöfen des Wetteraukreises abgegeben werden.
Außerdem nicht mitgenommen wird: Fenster, Spiegel, Aquarien, mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz oder Altholz aus dem Außenbereich. Besagtes Holz kann an folgenden Recyclinghof-Standorten entsorgt werden: Butzbach, Echzell, Friedberg, Ortenberg und Niddatal.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Stadt FlorstadtFür die Abholung des Sperrmülls werden pro angefangenen Kilogramm 32Cent, jedoch mindestens 32€ erhoben.
Rechtsgrundlage
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An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Hessen die Kreisangehörigen Gemeinden und die Kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten mit den Landkreisen für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt die jeweilige Gemeinde oder Stadt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Frau Christine Schuh
- Frau Susanne WiegertService-Schalter