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Standplatzgenehmigung

Leistungsbeschreibung
Als Gewerbetreibender benötigen Sie für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen eine "Reisegewerbekarte", sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist, oder eine Sondernutzungserlaubnis haben.
Bei festgesetzten Märkten entfällt die Reisegewerbekartenpflicht.
Bei Angestellten ist eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden mitzuführen.

Anträge / Formulare
Ihre Bewerbung für einen Tagesstandplatz können Sie in mündlicher oder schriftlicher Form einreichen. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz müssen Sie einen schriftlichen Antrag stellen.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.

Öffnungszeiten

Montag

Nach Terminvereinbarung

Dienstag

08:00 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch

Nach Terminvereinbarung

Donnerstag

08:00 - 12:30 Uhr
und 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

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Montags, mittwochs und freitags können Sie die Verwaltung mit Terminen besuchen.