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Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Welche Gebühren fallen an?
keine
Rechtsgrundlage
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Herausgebende Stelle
Dr. Laier, RL VII2
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
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