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Leistungsbeschreibung
Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.
Elterngeld gibt es in drei Varianten:
ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.
Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.
Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.
Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens 300,00 EUR monatlich. Beim ElterngeldPlus sind es mindestens 150,00 EUR monatlich.
Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.
Verfahrensablauf
Um Elterngeld zu erhalten, müssen Sie einen schriftlichen oder digitalen Antrag bei Ihrer Elterngeldstelle stellen.
Fügen Sie bitte die im Antrag geforderten Unterlagen und Nachweise bei und unterschreiben den Antrag. Mit Ausnahme von Alleinerziehenden ist die Unterschrift beider Elternteile erforderlich.
Reichen Sie die Antragsunterlagen persönlich oder per Post bei Ihrer Elterngeldstelle ein.
Sollten sich während der Bezugsmonate Änderungen ergeben (zum Beispiel, weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöht oder reduziert haben), müssen Sie dies der zuständigen Elterngeldstelle mitteilen. Diese entscheidet, ob Ihnen noch Elterngeld zusteht oder ob Sie einen Teil zurückzahlen müssen.
Zuständige Stelle
Zuständig sind regionale Elterngeldstellen.
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Die Geburtsurkunde muss mit dem Verwendungszwecke "Zur Beantragung von Elterngeld" versehen werden.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Anträge / Formulare
Sie können den Antrag über das (kostenfreie) Online-Antragsformular stellen.
Die notwendigen Abfragen werden im Online-Portal individuell auf Ihre Angaben abgestimmt. Auch bei der Online-Beantragung entfällt das Unterschriftserfordernis nicht. Eine elektronische Zeichnung ist mittels e-ID möglich. Die für die Antragsbearbeitung benötigten Nachweise können, unabhängig von der Unterschriftsform, im Onlineantrag hochgeladen werden. Alternativ steht Ihnen sowohl eine Druckversion des Onlineantrages als auch ein Druckservice zur Verfügung.
Das aktuelle Papier-Antragsformular für Hessen erhalten Sie auf der Seite des "Familienatlas", dem Portal für Familien in Hessen.
Was sollte ich noch wissen?
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Kurztext
Weiterführende Informationen
Herausgebende Stelle
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Typisierung
2/3
Status Bibliothekseintrag
6
Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:
Unser Kontaktformular finden Sie im Footer, ganz unten auf der Website.
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