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Meldebestätigung Ausstellung

Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche oder, sofern die Anmeldung elektronisch durchgeführt wird, eine elektronische Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Gebühren fallen an?
keine

Rechtsgrundlage
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)

Herausgebende Stelle

Dr. Laier, RL VII2

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

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