Was sollte ich noch wissen?
- Bei einem Wechsel eines Gaststättenbetreibers ist ein neuer Antrag für den Aufstellort zu stellen.
Sie sind hier: Startseite » Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellortes eines Geldspielgerätes
Leistungsbeschreibung
Verfahrensablauf
Voraussetzungen
Nach § 1 Spielverordnung dürfen Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit grundsätzlich nur in Räumen von Schank- oder Speisewirtschaften, in denen an Ort und Stelle Getränke und Speisen verzehrt werden können, Beherbergungsbetrieben, Spielhallen und ähnlichen Betrieben sowie Wettannahmenstellen konzessionierter Buchmacher aufgestellt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Antragsformular
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